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Alle auf unseren Homepage-Seiten erscheinenden Marken- oder Typenbezeichnungen sind eingetragene Warenzeichen verschiedener Hersteller. Sollte eine Namensnennung vorliegen, die vom Urheber als Urheberrechtsverletzung betrachtet wird, bitte ich um schriftliche Mitteilung durch den Urheber. Ich verpflichte mich hiermit die reklamierte Namensnennung unverzüglich von meiner Homepage zu entfernen.
Zur Information bezüglich Abmahnung/einstweiligen Verfügungen bei Urheberrechtsverletzungen: Mit dem Urteil 20 U 194/00 bzw. 2a O 109/00 vom 20.02.2001 des Oberlandesgerichtes Dsseldorf dürfte dem Abmahnungs-Wahn endlich die rote Karte gezeigt worden sein. Das Gericht ist der Meinung, dass bei privater Nutzung einer Homepage dem Webmaster im Falle einer Urheberrechtsverletzung ein schriftlicher Hinweis gegeben werden muss. Der dem Urheber entstehende Aufwand, welchen er dem Urheberrechtsverletzer in Rechnung stellt, muss dem Aufwand entsprechen. Bei kurzem schriftlichen Hinweis des Urhebers per E-Mail ist nach Ansicht des Gerichtes ein in Rechnung stellen von Kosten nicht gerechtfertigt.
Wie bereits oben genannt, werde ich bei schriftlichem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung durch den Urheber die reklamierte Namensnennung unverzüglich von meiner Homepage entfernen.
Info für alle Diejenigen, welche mir eine Rechnung für den Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung schicken wollen - ich schließe mich der Meinung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf an. Und ich habe eine Rechtsschutz-Versicherung...
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